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   BFH, 08.10.1992 - V R 92/87   

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https://dejure.org/1992,3750
BFH, 08.10.1992 - V R 92/87 (https://dejure.org/1992,3750)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1992 - V R 92/87 (https://dejure.org/1992,3750)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - V R 92/87 (https://dejure.org/1992,3750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des vom Mieter zusätzlich zu zahlenden jeweils zur Erhebung gelangenden Hausgeld in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer - Vorsteuerabzugsberechtigung eines Unternehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG )

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
    Anwendung bei der Umsatzsteuer
    Einschaltung von Angehörigen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 196
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Der vorliegende Sachverhalt ist mit den Fällen nicht vergleichbar, in denen der Senat den Abschluß eines Mietvertrags zwischen Ärzten und ihren Ehegatten über Praxisräume als rechtsmißbräuchlich beurteilt hat (Senatsurteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Die Vorschrift knüpft mit den Worten: Rechnungen im Sinne des § 14 an die Regelung der Rechnung in § 14 Abs. 4 UStG 1980 an, nicht an § 14 Abs. 1 UStG 1980 (Senatsurteil vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688).
  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Der vorliegende Sachverhalt ist mit den Fällen nicht vergleichbar, in denen der Senat den Abschluß eines Mietvertrags zwischen Ärzten und ihren Ehegatten über Praxisräume als rechtsmißbräuchlich beurteilt hat (Senatsurteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Der Umstand, daß der Klägerin der Kleinunternehmerfreibetrag (§ 19 Abs. 3 UStG 1980 a.F.) zustand, rechtfertigt die Anwendung des § 42 AO 1977 nicht (Senatsurteil vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Die Klägerin kann Vorsteuerbeträge aufgrund der der Bauherrengemeinschaft erteilten Rechnungen nicht geltend machen, weil diese Gemeinschaft als Auftraggeberin der erbrachten Bauleistungen Leistungsempfängerin und Rechnungsadressatin war (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Die nachträgliche Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, die die Eigentümergemeinschaft als leistendes Unternehmen ausweist (Leistungen i.S. von § 4 Nr. 13 UStG 1980), könnte erst in dem Jahr, in dem sie erfolgt, den Vorsteuerabzug begründen (Senatsurteil vom 26. November 1987 V R 29/83, BFHE 152, 170, BStBl II 1988, 387).
  • BFH, 24.06.1992 - V R 151/84

    Vorabentscheidungsbeschluss Sechste EG-Richtlinie

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Juni 1992 V R 151/84 (BFHE 168, 477) wird hingewiesen.
  • BFH, 04.12.1969 - V R 104/66

    Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Die Klägerin vereinnahmt das Hausgeld vom Mieter nicht im Namen und für Rechnung eines anderen, wie es § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1980 voraussetzt, sondern kann es aufgrund des Mietvertrags aus eigenem Recht fordern; umgekehrt ist der Mieter nicht zur Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Der leistende Unternehmer muß in der Rechnung so bezeichnet sein, daß eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift möglich ist (Senatsurteile vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581; vom 10. Mai 1990 V R 17/85, BFH/NV 1991, 201).
  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BFH, 08.10.1992 - V R 92/87
    Der leistende Unternehmer muß in der Rechnung so bezeichnet sein, daß eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift möglich ist (Senatsurteile vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581; vom 10. Mai 1990 V R 17/85, BFH/NV 1991, 201).
  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

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